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Anwalt Arbeitsrecht München

FAQ

1. Was tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Nach Erhalt einer ordentlichen Kündigung empfehlen wir, sich zunächst bei der Arbeitsagentur für Arbeit zu melden. Dies ist wichtig, um eine Sperre zu vermeiden.

Falls Sie eine Auserordentliche oder fristlose Kündigung erhalten haben, melden Sie sich besser zuerst beim Anwalt, da Sie mit einer solchen Kündigung ohnehin eine Sperre von 90 Tagen erhalten werden. Der Anwalt könnte noch innerhalb der Drei-Wochen-Frist einen Deal mit dem Arbeitgeber zu finden und mit einem Abwicklungsvertrag die Dynamik einer Sperre eventuell abwenden.

2. Wie lange habe ich Zeit, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

3 Wochen.  Wenn diese Zeit abgelaufen ist, ist fast keine Möglichkeit mehr offen. 

Bei Kündigungen gilt die sog. Präklusionsfrist. Ist diese abgelaufen ist auch eine an sich rechtswidrige Kündigung wirksam.

3. Muss ich die Kündigung unterschreiben?

Nein. Eine Kündigung muss nicht unterschrieben werden. Oftmals wollen die Arbeitgeber aber die Übergabe dokumentieren. Hierfür ist es zulässig, dies zu verlangen, aber Sie müssen es nicht unterschreiben. Wichtig ist nur, dass Sie für sich selbst genau merken, wann Sie die Kündigung tatsächlich erhalten haben.  

Eine Besonderheit ist es, falls die Kündigung rückdatiert ist. Dann empfehlen wir Ihnen die Kündigung mit Datum der Übergabe zu dokumentieren.

4. Muss ich den Briefumschlag aufheben?

Wir empfehlen ausdrücklich, bei einer per Post erhaltenen Kündigung den Umschlag aufzuheben. Aus dem Poststempel oder Postlabel  lässt sich oft das genaue Datum der Zustellung nachvollziehen. Dies ist wichtig zur Einhaltung der 3 Wochen-Frist.

5. Arbeitet meine Rechtsschutzversicherung mit jedem Anwalt?

Grundsätzlich decken Rechtsschutzversicherungen die Hinzuziehung eines jeden Anwalts. Teilweise versuchen allerdings Kunden zu gewissen Anwälten zu lotsen, mit denen sie besondere Tarife haben und erlassen hierfür z.B. den Selbstbehalt oder reduzieren diesen.  

Wir möchen darauf hinweisen, dass eine solche Schmackhaftmachung unzulässig ist zum anderen dieselben Konditionen auch für Ihren Wunschanwalt gelten müssen.

5. Was kostet ein Anwalt?

Eine Erstberatung darf max. 249,90 € brutto kosten. Dies ist allerdings nur eine Beratung und enthält keine Schreiben des Anwalts.

​Bei einer Kündigung hängen die Kosten maßgeblich von dem Bruttogehalt ab. Bei einem Bruttogehalt von 2500-4000€ müssen Sie mit gesetzlichen Gebühren in Höhe von ca. 2.000€ bis 4.000€ rechnen.

6. Was muss ich tun, wenn ich

zwei Kündigungen erhalten habe?

In diesem Fall ist Vorsicht geboten. Jede einzelene Kündigung muss rechtlich behandelt werden. Deshalb übergeben Sie jede einzelne Kündigung dem Anwalt, damit er diese einzeln angreifen kann. 

Anwalt Arbeitsrecht München

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