Mobbing
Mobbing bezeichnet fortgesetzte, systematische und feindselige Verhaltensweisen gegenüber einer Person am Arbeitsplatz, mit dem Ziel oder der Folge, diese zu demütigen, auszugrenzen oder psychisch zu belasten. Betroffen sind häufig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die wiederholt schikaniert, beleidigt, bloßgestellt oder sozial isoliert werden – durch Vorgesetzte, Kollegen oder sogar unterstellte Mitarbeiter. Mobbing kann subtil oder offen erfolgen: durch abwertende Bemerkungen, Ausgrenzung, ständige Kritik, übermäßige Kontrolle, die Zuweisung sinnloser oder überfordernder Aufgaben oder durch das Verbreiten von Gerüchten.
Rechtlich gesehen ist „Mobbing“ kein eigenständiger Tatbestand, aber es kann eine Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten, eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder sogar eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Arbeitgeber haben nach § 241 BGB in Verbindung mit § 618 BGB und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Pflicht, ihre Beschäftigten vor solchen Übergriffen zu schützen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können sie haftbar gemacht werden – etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Wer von Mobbing betroffen ist, sollte frühzeitig handeln:
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Dokumentieren Sie alle Vorfälle möglichst genau (Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, Inhalt, Zeugen).
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Suchen Sie das Gespräch – zunächst mit den Beteiligten selbst, dann ggf. mit dem Vorgesetzten oder dem Betriebsrat.
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Informieren Sie den Arbeitgeber über die Vorfälle und fordern Sie Maßnahmen zum Schutz Ihrer Person.
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Lassen Sie sich rechtlich beraten, insbesondere wenn der Arbeitgeber untätig bleibt oder das Mobbing gesundheitliche Folgen hat.
In schweren Fällen kann sogar eine Eigenkündigung mit anschließender Kündigungsschutzklage oder die Geltendmachung von Schmerzensgeld in Betracht gezogen werden. Auch eine Klage auf Unterlassung oder Versetzung des Täters kann rechtlich durchsetzbar sein.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation einzuordnen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Ihre Interessen zu wahren – ob durch Beratung, außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Schritte. Mobbing ist kein Bagatellthema. Sie haben ein Recht auf einen respektvollen und fairen Arbeitsplatz.

