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Arbeitsverträge

Ein Arbeitsvertrag regelt die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er bildet die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis und legt die Rechte und Pflichten beider Seiten verbindlich fest. Ziel ist es, klare Verhältnisse zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden – sowohl im Alltag des Arbeitsverhältnisses als auch im Streitfall.

 

Was gehört in einen Arbeitsvertrag?
Ein gut gestalteter Arbeitsvertrag sollte alle wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses klar und eindeutig regeln. Dazu gehören unter anderem:

  • Beginn und ggf. Dauer des Arbeitsverhältnisses (bei Befristung)

  • Beschreibung der Tätigkeit und des Arbeitsorts

  • Arbeitszeit und ggf. Überstundenregelungen

  • Höhe und Zusammensetzung der Vergütung

  • Urlaubsanspruch

  • Regelungen zur Kündigung und Kündigungsfrist

  • Hinweise auf geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen

  • Verschwiegenheits-, Nebentätigkeits- oder Wettbewerbsregelungen

  • ggf. Probezeit, Fortbildung, Dienstwagen oder Homeoffice-Regelungen

 

Wie werden Arbeitsverträge gestaltet?
Arbeitsverträge können schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen – auch ein Handschlag kann ein Arbeitsverhältnis begründen. Allerdings schreibt das Nachweisgesetz vor, dass bestimmte grundlegende Bedingungen schriftlich festgehalten und dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn ausgehändigt werden müssen. In der Praxis ist daher ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht nur üblich, sondern dringend zu empfehlen – zum Schutz beider Seiten.

 

Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?
Es gibt verschiedene Formen von Arbeitsverträgen, je nach Art und Dauer der Beschäftigung:

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag: Die häufigste Form, ohne zeitliche Begrenzung.

  • Befristeter Arbeitsvertrag: Das Arbeitsverhältnis ist auf eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Zweck beschränkt. Befristungen müssen schriftlich vereinbart und nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gerechtfertigt sein.

  • Teilzeitarbeitsvertrag: Geregelt wird eine geringere als die übliche Arbeitszeit, etwa 20 oder 30 Stunden pro Woche.

  • Minijob/geringfügige Beschäftigung: Bis zu 538 € monatlich (Stand 2025), mit besonderen Regelungen zur Sozialversicherung.

  • Werkstudentenvertrag: Für Studierende während des Studiums, mit begrenzter Stundenzahl und besonderen sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen.

  • Ausbildungsvertrag: Bei Berufsausbildungen mit speziellen Regelungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

  • Freie Mitarbeit (kein Arbeitsvertrag im engeren Sinn): Keine echte Weisungsgebundenheit, sondern selbstständige Tätigkeit – wird oft irrtümlich als „freier Arbeitsvertrag“ bezeichnet, birgt aber das Risiko der Scheinselbstständigkeit.

 

Warum ist ein individuell gestalteter Arbeitsvertrag wichtig?
Musterverträge oder vorformulierte Standardklauseln decken oft nicht alle Besonderheiten eines konkreten Arbeitsverhältnisses ab. Unklare oder unwirksame Klauseln können im Streitfall zu erheblichen Nachteilen führen – insbesondere für Arbeitgeber. Eine rechtssichere Gestaltung durch einen Rechtsanwalt schützt vor bösen Überraschungen und sorgt für klare Verhältnisse von Anfang an.

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